Worum es geht
In der gegenwärtigen Krise der Finanzmärkte werden vormals als theoretisch geltende Risiken sehr schnell ganz real. Gerade Wertpapiere von Banken und anderen Finanzdienstleistern sind hiervon betroffen. Hierzu gehören auch Zertifikate. Bei Zertifikaten handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen. Der Anleger trägt also das Risiko, dass bei Zahlungsunfähigkeit des die Papiere ausstellenden Unternehmens (dem sog. Emittenten) das gesamte investierte Geld ggf. verloren ist. Dies mussten als erstes die Inhaber von Zertifikaten, die von der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers herausgegeben wurden, schmerzhaft erfahren. Abhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens kann es sein, dass diese von ihrem investierten Kapital nichts zurückerhalten werden.
Dabei ist bemerkenswert, wie häufig viele Inhaber von Lehman Zertifikaten die Entwicklung dieser Bank entspannt verfolgten und vollkommen überrascht waren, als ihnen von ihrer Hausbank die desaströsen Folgen für ihr Privatvermögen mitgeteilt wurden. Dies ist ein Indiz dafür, dass diese Anleger Opfer einer fehlerhaften Beratung geworden sind und Schadensersatzansprüche gegen ihre, die Zertifikate verkaufende Bank, geltend machen können. Bereits Anfang 2008 war bekannt, dass Lehman sich in Schwierigkeiten befand. Hierüber hätte die beratende Bank aufklären müssen. In vielen anderen Fällen wurde die Anlage in die Lehman-Zertifikate allgemein als „todsichere Anlage" bezeichnet. Eine Aufklärung über das Insolvenzrisiko des Emittenten erfolgte nicht. Inhaber von Lehman Zertifikaten sollten daher prüfen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen ihre beratende Bank haben. Um eines vorweg klarzustellen : Es geht uns nicht darum, die Anlageform "Zertifikate" zu verteufeln. Unser Anliegen ist es, den Anlegern unsere professionelle Unterstützung anzubieten, denen die Zertifikate ohne die erforderliche Anlageberatung und Risikoaufklärung verkauft wurden.
Wir prüfen daher für Sie, ob sie Ansprüche gegen ihre Sparkasse, Volksbank oder ein andere Bank wegen einer fehlerhaften Beratung haben. Mehr hierzu im Bereich Mandatserteilung.