Die bisherige Statistik der abgeschlossenen Gerichtsverfahren zeigt, dass Klagen von Lehman-Geschädigten immer häufiger zum teilweisen oder gar vollständigen Erfolg führen. Vor diesem Hintergrund erklären sich die beratenden Banken in der Regel spätestens vor Gericht bereit, einen Vergleich einzugehen. Dieser Möglichkeit verschließen sich diejenigen Anleger, die ihren Schadensersatzanspruch verjähren lassen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt spätestens mit dem Tag des Wertpapiererwerbs zu laufen und muss daher für jeden Anleger individuell errechnet werden.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Verjährung und der Erfolgsaussichten an. Sollten auf Grundlage dieser Einschätzung hinreichende Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung vorliegen, würden wir Ihnen anbieten, die Schadensersatzforderungen vorerst außergerichtlich gegenüber Ihrer beratenden Bank mit Hilfe eines Anspruchsschreibens geltend zu machen. Sollte eine Verjährung Ihrer Ansprüche unmittelbar bevorstehen, würden wir mit Ihnen das weitere Vorgehen wie folgt abstimmen.
Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, empfehlen wir Ihnen selbstverständlich ein gerichtliches Vorgehen gegenüber Ihrer beratenden Bank. Eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen wir ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Als Alternative zur Klage besteht die kostengünstigere Möglichkeit, die Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche mit Hilfe eines Ombudsmannverfahren zu hemmen.
Sofern Sie die Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche nicht in Kauf nehmen möchten, bitten wir um Zusendung Ihrer Unterlagen nebst ausgefüllten Fragebogen, welchen Sie unter Mandatserteilung als PDF-Datei abrufen können, an die unten aufgeführte Kanzleianschrift. Wir würden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.