Bankkunden sollen nach Finanzbeben mehr Rechte erhalten
Vom 16.10.2008
Verbraucherschutzministerium will Beweislast bei Schadenersatzklagen umkehren – Kundenvertreter fordern zudem Verlängerung der Verjährungsfrist
Unter vorstehenden Überschriften berichtet Die Welt über die Wut vieler Sparer über die wertlosen Zertifikate der Pleitebank Lehman Brothers und welche Folgen dies für die Bankberatung in Deutschland haben könnte. Wie Anleger besser vor falscher Beratung geschützt werden können, prüft das Verbraucherministerium nun.
Eine Beweislastumkehrung wird angestrebt, so dass künftig nicht mehr der Kunde nachweisen muß, dass er schlecht beraten wurde, sondern die Bank muß belegen, dass das Gespräch fehlerlos verlaufen sei.
„Das wäre ein Meilenstein im Anlegerrecht“, sagt hierzu Anwalt und Aktionärsschützer Klaus Nieding aus Frankfurt. Bislang gäbe es keine Waffengleichheit zwischen Kunde und Bank. Der Sparer könne schließlich nur schwer darlegen, dass er über bestimmte Punkte – im Fall der Lehman-Zertifikate über das Risiko der Pleite des Anbieters – nicht ausreichend aufgeklärt wurde.
Klaus Nieding meint, dass der § 31 WpHG „Allgemeine Verhaltensregeln“ indem es unter anderem heißt: Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, Dienstleistungen „mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunden zu erbringen, wie folgt ergänzt werden könnte: „Ist strittig, ob das Wertpapierdienstleistungsunternehmen den allgemeinen Verhaltensregeln entsprochen hat, so trifft es die Beweislast.“