Lehman-Pleite trifft Privatanleger
10.10.2008 | Dresdner Neueste Nachrichten
Experten: Betroffene sollten Schadensersatzansprüche gegen Banken prüfen
Unter vorstehenden Überschriften berichtet die Dresdner Neueste Nachrichten zur Lehman-Pleite. Auszugsweise heißt es in dem Beitrag wie folgt:
Privatanleger, die Zertifikate beziehungsweise Anleihen von Lehman Brothers besitzen, müssen jedoch mit herben Verlusten rechnen: Aufgrund des Insolvenzantrages wird die Bank vorerst keine Zinszahlungen leisten. Das Anlagekapital von Zertifikate- und Anleihe-Anlegern ist im Falle einer Insolvenz des emittierenden Unternehmens zudem nicht hinreichend geschützt, erläutert der Anleger-Anwalt Klaus Nieding. „Hier droht ein Totalausfall.“
Nieding rät allen Anlegern, die ab März 2008 auf Empfehlung ihrer Bank oder ihres Vermögensverwalters Anlageprodukte der US-Bank gekauft haben, solche Ansprüche genau prüfen zu lassen. „Wem nach März 2008 ein Lehman Brothers Investment angeraten wurde, den hat man ins fallende Messer greifen lassen“, fasst der Rechtsanwalt zusammen. „Denn Banken und Finanzdienstleister sind im Rahmen der Anlageberatung verpflichtet, sich anhand der aktuellen Wirtschaftspresse über die Emittenten zu informieren“, erläutert Nieding. „Sollten bei der Beratung entsprechende Hinweise hinsichtlich der Schwierigkeiten bei Lehman unterblieben sein, lässt sich je nach Einzelfall der nunmehr erlittene Verlust gegen das beratende Institut geltend machen.“