Hoffnung für Lehman-Geschädigte
06.01.2009 | Rheinische PostUnter vorstehender Überschrift berichtet die Rheinische Post, dass die Anleger der Credit Suisse, die durch Papiere der insolventen US-Investmentbank geschädigt wurden, zum Großangriff blasen. Sie bereiten eine Sammelklage gegen die Schweizer Großbank vor.
Im September wurde bekannt gegeben, dass die Credit Suisse einem Teil der Kunden mit Entschädigungen entgegenkommt, die durch die komplizierten Lehman-Papiere entsprechende Verluste erlitten. Da sie nicht allen Kunden helfen wolle, drohen manche Anleger mit Klagen wegen Ungleichbehandlung.
Desweiteren wurde berichtet, dass Lehman Verpflichtungen aus Derivatgeschäften weiter verkaufen will und damit die Entschädigungsansprüche deutscher Sparer in Gefahr gerieten. Anleger sollten widersprechen, rieten Rechtsanwälte. Klaus Nieding, Anlegeranwalt aus Frankfurt, sieht das aber anders: Verbraucher sollten keinesfalls generell einem Verkauf von Forderungen widersprechen. Nur dann, wenn der neue Schuldner eine schlechtere Bonität als die insolvente Lehman-Bank hat, sollten Kunden Einspruch einlegen. Das aber sei sehr unwahrscheinlich. Wenn Geschädigte aber zu einer Abtretung aufgefordert würden, ohne den neuen Schuldner zu kennen, sollte sehr wohl widersprochen werden.“
Nieding rät - angesichts der komplizierten Rechtslage - geschädigten Kunden sich von einer Verbraucherzentrale, der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) oder einem Fachanwalt beraten zu lassen.